Der Name „Parin“ leitet sich von einem wendischen Ausdruck ab, der als „am Bach“ oder „am Sumpf (gelegen)“ gedeutet wird. Das Volk der Wenden waren Westslawen, die vom 7. Jahrhundert an große Teile Nord- und Ostdeutschlands bewohnten. Auch der Name des in unmittelbarer Nähe verlaufenden Flusses Schwartau ist wendischen Ursprungs; Schwartau heißt in etwa „die Schlängelnde“.
Groß Parin wurde im Jahr 1326 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. 1337 wurde das Dorf an den Lübecker Bischof Heinrich II. Bochholt verkauft und über das Jagdgut Hobbersdorf verwaltet. 250 Jahre später, im Jahr 1586, ging Groß Parin als Gegenleistung eines Vertrages in den Besitz des Lübecker Domkapitels über. 1804 wurde Groß Parin ein Teil des Fürstentums Lübeck.
1934 wurde Groß Parin, sowie auch die benachbarten Dörfer Rensefeld und Cleverbrück, nach Bad Schwartau eingemeindet. Am 1. April 1937 wurde Bad Schwartau mit seinem Ortsteil Groß Parin durch das sog. Groß-Hamburg-Gesetz, ein von der Reichsregierung Hitler am 26. Januar 1937 erlassenes Gesetz zur Gebietsbereinigung, als Kreis Eutin der Provinz Schleswig-Holstein des Landes Preußen eingegliedert.
Heute hat Groß Parin etwa 800 Einwohner und ist der kleinste der fünf Bad Schwartauer Ortsteile.